EU-Taxonomie
Mit 2021 ist die EU-Taxonomie Verordnung in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten. Die EU-Taxonomie ist ein solides, wissenschaftlich fundiertes Instrument, das für Unternehmen und Anleger gleichermaßen Transparenz gewährleistet. So werden Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. Darüber hinaus werden Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer festgelegt.
Das von der EU entwickelte Klassifizierungssystem für nachhaltige Geldanlagen dient der Einordnung, welche Finanzprodukte und Investitionen einen wesentlichen Beitrag zu Umweltzielen wie dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung erreichen und sich als nachhaltig im ökologischen Sinne deklarieren dürfen. Im Immobilienbereich geht es um die Anwendung von Kriterien bei Neubauten, Sanierungen sowie dem Erwerb und Eigentum von Gebäuden.
In der EU-Taxonomie Verordnung sind sechs Umweltziele definiert:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Neben einem substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele dürfen wirtschaftliche Tätigkeiten keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zufügen. Darüber hinaus müssen diese Aktivitäten im Einklang mit den Mindestanforderungen in den Bereichen Arbeitsstandards und Menschenrechte sein.
Als EU-Taxonomy-Advisor, approved by ÖGNI, beraten, begleiten und unterstützen wir den Prozess zur Erfüllung der Konformität mit der EU-Taxonomie. Dabei prüfen wir die Einhaltung der Kriterien einzelner Immobilien wie auch Immobilien-Portfolios hinsichtlich der EU-Taxonomie-Verordnung auf Basis der aktuell veröffentlichten Kriterien der Europäischen Kommission. Die Ergebnisse können abschließend einer unabhängigen Konformitätsprüfung unterzogen und mit einer Urkunde zur Verifizierung der EU-Taxonomie bestätigt werden.