Energieausweis

Gemäß der umzusetzenden Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABI. Nr. L153 vom 18. Juni 2010, S.13 und laut EAVG 2012 (Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012) ist nicht nur bei Neubau, bei Zu- und Umbauten, sondern ebenfalls auch bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ein Energieausweis vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Laufend steigende Energiekosten und die immer strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben Emissionen von Gebäuden zu senken, erfordern eine detaillierte energetische Untersuchung und Betrachtung von Gebäuden. Als Haupteinflussfaktoren für den Energieverbrauch von Gebäuden werden die vorhandene Gebäudegeometrie, der Aufbau der Gebäudehülle und die vorhandene Haustechnik in der Berechnung berücksichtigt.

Durch die Erstellung des Energieausweises kann eine Einstufung des IST-Zustandes eines Gebäudes anhand normierter Kennwerte vorgenommen werden und darauf aufbauend können gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen werden.

Sie finden uns auch als registrierter Energieausweis - Berechner in der offiziellen ZEUS - Online Datenbank zur Verwaltung von Energieausweisen: www.energieausweise.net